Adolf von Baeyer (1905 Nobelpreis) |
Diese Firma hatte ein Patent zur Erzeugung von Isoeugenol aus Nelkenöl angemeldet.
H&R erkannte darin eine Patentverletzung ihres Isoeugenol-Patentes 57808 und legte beim Patentamt Beschwerde ein. Daraufhin hatte das Patentamt die Abhängigkeit von dem Patent 57808 erklärt, worauf wiederum Beschwerde von Fritzsche & Co eingereicht wurde.
In Hamburg ging H&R wegen Patentverletzung gerichtlich vor.
Für Tiemann müssen die gerichtlichen Auseinandersetzungen sehr belastend gewesen sein. Um so befreiender war ein Teilerfolg, als er am 1. Juli 1898 in einem Telegramm nach Holzminden verkünden konnte, dass die Patentanmeldung Fritzsche & Co in mündlicher Verhandlung vollständig zurückgewiesen worden sei.
Als dann auch noch Jonon, der Veilchen-Riechstoff ohne Lizenz von Fritzsche & Co
produziert wurde, begann ein langer Prozess gegen diese Firma und Wilhelm schaltete Adolf von Baeyer als Gutachter ein.
Dieser stellte sich sofort mit einem umfangreichen Gutachten zur Verfügung und konnte damit dazu beitragen, diesen Prozess 1899 für H&R zu gewinnen. Dieser Jonon-Prozess erregte damals in der Fachwelt große Aufmerksamkeit und es wurde ausführlich darüber berichtet.
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